Was ist der Eigenmietwert?
Wenn du in deinem eigenen Haus wohnst, versteuerst du heute einen sogenannten Eigenmietwert – ein fiktives Einkommen, das dem Mietwert deiner selbst bewohnten Immobilie entspricht. Dieses System soll nun wegfallen. Damit entfällt künftig die Besteuerung des Eigenmietwerts auf selbstgenutztem Wohneigentum.
Geplante Anpassungen
Nach Ablauf der Übergangsfrist treten per 1. Januar 2029 auf Kantons- und Bundesebene verbindliche Änderungen in Kraft. Bis dahin gelten weiterhin die bisherigen steuerlichen Bestimmungen.
Mit der Abschaffung sollen gleichzeitig mehrere Abzüge gestrichen oder reduziert werden:
- Wegfall von Unterhalts- und Nebenkostenabzügen für selbstbewohnte Liegenschaften
- Keine Schuldzinsabzüge mehr für selbstgenutztes Wohneigentum
- Ausnahmen sind für energetische Sanierungen, Schutz- oder Denkmalpflegearbeiten vorgesehen – hier sollen weiterhin steuerliche Vergünstigungen gelten.
Was bedeutet das für dich?
Für dich als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer heisst das: Die steuerliche Behandlung von Wohneigentum wird einfacher – aber individueller. Wenn du dein Eigenheim modernisieren oder umbauen möchtest, lohnt es sich, die neuen Rahmenbedingungen frühzeitig zu kennen. Denn energetische Sanierungen und Verbesserungen an deinem Gebäude bleiben weiterhin lohnenswert – sowohl ökologisch als auch steuerlich.
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